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Die Höhe der Notarkosten
richtet sich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts. 

Gegen die Notarkostenrechnung kann eine Entscheidung beim Landgericht (*) beantragt werden.
>>> zuständiges Landgericht         >>> Gebührenrechner

Am besten und einfachsten machen Sie von der Möglichkeit  "zur Niederschrift"  Gebrauch.
Der Rechtspfleger beim Landgericht - berät Sie optimal - und übernimmt alle Formalitäten. 
Sie benötigen keinen Anwalt. Es entstehen für Sie - keine Kosten.

Bis zur Entscheidung des Gerichts brauchen Sie die Notarkostenrechnung nicht zu bezahlen,
es sei denn, der Notar  - missachtet -  die Aufforderung des Landgerichtes, dass während
des laufenden Verfahrens - keine Vollstreckungsmaßnahmen - eingeleitet und durchgeführt
werden sollen und schickt Ihnen eine - vollstreckbare Ausfertigung - der Rechnung.

Sie können eine drohende Vollstreckung (Pfändung durch Gerichtsvollzieher) verhindern,
indem Sie eine Sicherheitsleistung beim  Amtsgericht hinterlegen. 


(*) Das Landgericht entscheidet umfassend. Durch Arbeitsüberlastung kann es jedoch Monate oder Jahre dauern.