>> Ein Notar ... erfüllt wichtige Aufgaben.
Es gibt sehr gute seriöse Notare, - aber leider auch andere , die bei der Beurkundung primär darauf achten,
möglichst hohe Notargebühren in Rechnung stellen zu können.

Damit Ihnen nichts dergleichen widerfährt,
sollten Sie diese  -   4 Grundregeln (Tipps)  -  bei der Beauftragung eines Notars - unbedingt - beachten.


VORSICHT - VORSICHT - VORSICHT  


1. Tipp : 
>> Bestehen Sie  auf eine - eindeutige Überschrift - auf der Urkunde, z.B. Ehevertrag, Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Testament etc.. Wenn als Überschrift lediglich "Verhandeltaufgeführt ist, ist äußerste Vorsicht geboten.

2. Tipp :
>> Lassen Sie sich  unbedingt vor der Beauftragung ein - dediziertes Angebot - machen, in dem der Gegenstand der Beurkundung, sowie die anfallenden Beurkundungskosten aufgeführt sind. Jeder seriöse Notar erstellt ein solches Angebot.  >> ein  Vorschlag  -  für die Bundesnotarkammer  - 

3. Tipp : 
>> Bestehen Sie  darauf, dass der Notar bei der Protokollierung Ihre Änderungswünsche, z.B. das Streichen oder Ändern von Textenteilen, unmittelbar macht. - Brechen Sie sofort ab, - falls nicht.
>> Glauben Sie dem Notar nicht, wenn er Ihnen versichern will, dass die von Ihnen gewünschten Änderungen nicht rechtsrelevant seien und er mit der Protokollierung fortfahren möchte.
4. Tipp :  >> Unterlassen Sie  -  SmallTalk  -  der nichts mit dem Beurkundungsauftrag zu tun hat.

Für etwaige Beschwerden ist die zuständige  Notarkammer   der Ansprechpartner.
Wenn es die Notarrechnung betrifft, ist hierfür das   Landgericht   zuständig.

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