>> Ein Notar ... erfüllt wichtige Aufgaben.
Es gibt sehr gute seriöse Notare, - aber leider auch andere - , die bei der Beurkundung primär darauf achten,
möglichst hohe Notargebühren in Rechnung stellen zu können.
Damit Ihnen nichts dergleichen widerfährt,
sollten Sie diese - 4 Grundregeln (Tipps) - bei der Beauftragung eines Notars - unbedingt - beachten.
VORSICHT - VORSICHT - VORSICHT
1. Tipp : |
>> Bestehen Sie auf eine - eindeutige Überschrift - auf der Urkunde, z.B. Ehevertrag, Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Testament etc.. Wenn als Überschrift lediglich "Verhandelt" aufgeführt ist, ist äußerste Vorsicht geboten. |
2. Tipp : |
>> Lassen Sie sich unbedingt vor der Beauftragung ein - dediziertes Angebot - machen, in dem der Gegenstand der Beurkundung, sowie die anfallenden Beurkundungskosten aufgeführt sind. Jeder seriöse Notar erstellt ein solches Angebot. >> ein Vorschlag ↑ - für die Bundesnotarkammer - |
3. Tipp : |
>> Bestehen Sie darauf, dass der Notar bei der Protokollierung Ihre Änderungswünsche, z.B. das Streichen oder Ändern von Textenteilen, unmittelbar macht. - Brechen Sie sofort ab, - falls nicht. >> Glauben Sie dem Notar nicht, wenn er Ihnen versichern will, dass die von Ihnen gewünschten Änderungen nicht rechtsrelevant seien und er mit der Protokollierung fortfahren möchte. |
4. Tipp : | >> Unterlassen Sie - SmallTalk ↑ - der nichts mit dem Beurkundungsauftrag zu tun hat. |
Für etwaige Beschwerden ist die zuständige Notarkammer der Ansprechpartner.
Wenn es die Notarrechnung betrifft, ist hierfür das Landgericht zuständig.
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