Die Höhe der Notarkosten
richtet sich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts. 

Gegen die Notarkostenrechnung kann eine Entscheidung beim Landgericht (*) beantragt werden.
>>> zuständiges Landgericht         >>> Gebührenrechner

        Am besten und einfachsten machen Sie von der Möglichkeit  "zur Niederschrift"  Gebrauch.
        Der Rechtspfleger beim Landgericht - berät  optimal - und übernimmt alle Formalitäten. 
        Sie benötigen keinen Anwalt.   Die Arbeit des Rechtspflegers ist für Sie - kostenlos. -
      

Bis zur Entscheidung des Gerichts brauchen Sie die Notarkostenrechnung nicht zu bezahlen,
es sei denn, der Notar  - missachtet -  die Aufforderung des Landgerichtes, dass während
des laufenden Verfahrens - keine Vollstreckungsmaßnahmen - eingeleitet und durchgeführt
werden sollen und schickt Ihnen eine - vollstreckbare Ausfertigung - der Rechnung.

Sie können eine drohende Vollstreckung, Pfändung durch Gerichtsvollzieher, verhindern,
indem Sie eine Sicherheitsleistung beim  Amtsgericht hinterlegen. 


(*) Das Landgericht entscheidet umfassend. Durch Arbeitsüberlastung kann es jedoch Monate dauern.