Die Höhe der Notarkosten richtet sich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts.
Gegen die Notarkostenrechnung kann eine Entscheidung beim Landgericht (*) beantragt werden.
>>> zuständiges Landgericht >>> Gebührenrechner
Am besten und einfachsten machen Sie von der Möglichkeit "zur Niederschrift" Gebrauch.
Der Rechtspfleger beim Landgericht - berät optimal - und übernimmt alle Formalitäten.
Sie benötigen keinen Anwalt. Die Arbeit des Rechtspflegers ist für Sie - kostenlos. -
Bis zur Entscheidung des Gerichts brauchen Sie die Notarkostenrechnung nicht zu bezahlen,
es sei denn, der Notar - missachtet - die Aufforderung des Landgerichtes, dass während
des laufenden Verfahrens - keine Vollstreckungsmaßnahmen - eingeleitet und durchgeführt
werden sollen und schickt Ihnen eine - vollstreckbare Ausfertigung - der Rechnung.
Sie können eine drohende Vollstreckung, Pfändung durch Gerichtsvollzieher, verhindern,
indem Sie eine Sicherheitsleistung beim Amtsgericht hinterlegen.
(*) Das Landgericht entscheidet umfassend. Durch Arbeitsüberlastung kann es jedoch Monate dauern.