- Dr. Stephan Hoehn - der Kanzlei: Dr. Hoehn & Dr. Curtius PartG mbB - Rechtsanwälte und Notar -
Luisenplatz 6, 64283 Darmstadt, Tel: 06151 99588-0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
ACHTUNG - ACHTUNG - NICHT- Empfehlung!
→ Da ich mit - der Arbeit und dem Verhalten - des Notars Dr. Hoehn >>> nicht einverstanden war,
siehe Seite 1 ↑ und Seite 2 ↑ : hatte ich folgende Schritte eingeleitet:
- Ich hatte bei der Notarkammer Frankfurt Beschwerde über Notar Dr. Stephan Hoehn eingereicht.
Ich hatte beim Landgericht Darmstadt eine Entscheidung beantragt.
Die Richter am Landgericht haben, mit Beschluß vom 13.12.2023 , entschieden:
1. Alle Forderungen der Kanzlei Dr. Hoehn - werden abgewiesen !
Die Notarrechnung wird - in allen Punkten - für nichtig erklärt.
2. Die Sicherheitsleistung ist zurückzuerstatten.
=> das ist eine - juristische Klatsche 3 - für Notar Dr. Stephan Hoehn.
→ Mein Dank - gilt den Richtern am Landgericht für Ihre korrekte Arbeit.
Persönliche Anmerkung:
Meine erheblichen Aufwendungen an - "Zeit, Geld und Ärger" ! - habe ich der Kanzlei Dr. Hoehn
in Rechnung gestellt. Wegen Nichtzahlung liegt diese Forderung jetzt bei Gericht.
Quellenhinweis:
Dipl.-Ing. Manfred Sündorf, Tel.: 01577 1900-280, E-Mail (privat): suendorf@gmx.de
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