ACHTUNG - ACHTUNG - NICHT- Empfehlung!
Diese Internetseite basiert auf den Erfahrungen mit dem Notar der Kanzlei
=> Dr. Stephan Hoehn & Dr. Curtius PartG mbB - 64283 Darmstadt.
Diese Internetseite soll Mandanten vor unseriösen Notaren warnen.
→ Da ich mit - der Arbeit und dem Verhalten - des Notars Dr. Stephan Hoehn
sowie seines "Zu-Arbeiters", dem Notar a.D. Dr. Klaus Uebe
=> nicht einverstanden war, siehe Seite 1 ↑ und siehe Seite 2 ↑ ,
- hatte ich bei der Notarkammer Frankfurt eine Beschwerde eingereicht.
hatte ich beim Landgericht Darmstadt eine Entscheidung beantragt.
Die Richter am Landgericht haben, mit Beschluß vom 13.12.2023, entschieden:
1. Alle Forderungen der Kanzlei Dr. Stephan Hoehn - werden abgewiesen!
2. Die Notarrechnung wird - in allen Punkten - für nichtig erklärt.
→ Mein Dank geht an die Richter am Landgericht für ihre korrekte Arbeit,
an den Richter Herr Dr. Griem und die Richterinnen Frau Glass und Frau Schmitz
Auf sechs Seiten (S3 - S8), wird die Entscheidung ausführlich begründet.
=> Eine - hervorragende - Leistung !
Der >> Betrugsversuch ! - unrechtmäßiger Notargebühren, wurde verhindert.
=> Das ist . . . eine - ♦ juristische Klatsche 3 - für Dr. Stephan Hoehn
Eine Entschuldigung ? - Nein, . . . dafür fehlt es an FORMAT.
Schadensersatz - Forderung - Landgericht (LG) - Amtsgericht (AG)
Meinen beträchtlichen Schaden habe ich gerichtlich geltend gemacht.
Der Richter Herr Felix Lange (LG) und die Richterin Frau Sabine Bollert (AG)
entscheiden beide leider nach der - Devise ↑
>> "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"
>> Richter, Staatsanwälte oder Anwälte schonen einander
→ Vorgang beim Landgericht
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Kontakt: Manfred Sündorf, Tel.: 01577 1900 280, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

