- Dr. Stephan Hoehn - der Kanzlei:  Dr. Hoehn & Dr. Curtius PartG mbB - Rechtsanwälte und Notar -
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   ACHTUNG - ACHTUNG  -  NICHT- Empfehlung!

   Da ich mit  - der Arbeit und dem Verhalten - des Notars Dr. Hoehn  >>> nicht einverstanden  war,
        siehe  Seite 1
 und  Seite 2  :  hatte ich folgende Schritte eingeleitet: 

  1. Ich hatte bei der  Notarkammer  Frankfurt Beschwerde über Notar Dr. Stephan Hoehn eingereicht.
    Ich hatte beim  Landgericht  Darmstadt eine Entscheidung beantragt.

     Die Richter am Landgericht haben, mit Beschluß vom 13.12.2023 ,  entschieden:

     1.  Alle Forderungen der Kanzlei Dr. Hoehn - werden abgewiesen !
          Die Notarrechnung wird - in allen Punkten - für nichtig erklärt
     2.  Die Sicherheitsleistung ist zurückzuerstatten.          
   =>         das ist eine -  juristische  Klatsche 3  - für Notar Dr. Stephan Hoehn.

   Mein Dank  -  gilt den Richtern am Landgericht für Ihre korrekte Arbeit.      


Persönliche Anmerkung:
Meine erheblichen Aufwendungen an  - "ZeitGeld und Ärger" ! - habe ich der Kanzlei Dr. Hoehn
in Rechnung gestellt. Wegen Nichtzahlung liegt diese Forderung jetzt bei Gericht.


Quellenhinweis:  
Dipl.-Ing. Manfred Sündorf,  Tel.: 01577 1900-280,  E-Mail (privat): suendorf@gmx.de
 
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