- Dr. Stephan Hoehn - der Kanzlei: Dr. Hoehn & Dr. Curtius PartG mbB -
64283 Darmstadt, Tel: 06151 99588-0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
ACHTUNG - ACHTUNG - NICHT- Empfehlung!
→ Da ich mit - der Arbeit und dem Verhalten -
- des Notars Dr. Stephan Hoehn und des Notars a.D. Dr. Klaus Uebe
=> nicht einverstanden war,
siehe Seite 1 ↑ und siehe Seite 2 ↑
hatte ich folgende Schritte eingeleitet:
- Ich hatte bei der Notarkammer Frankfurt eine Beschwerde eingereicht.
- Ich hatte beim Landgericht Darmstadt eine Entscheidung beantragt.
Die Richter am Landgericht haben, mit Beschluß vom 13.12.2023, entschieden:
1. Alle Forderungen der Kanzlei Dr. Hoehn - werden abgewiesen!
2. Die Notarrechnung wird - in allen Punkten - für nichtig erklärt.
→ Mein Dank - gilt den Richtern am Landgericht für ihre korrekte Arbeit.
=> Das ist eine - juristische Klatsche 3 - für Notar Dr. Stephan Hoehn.
. . Eine Entschuldigung? - nein . . . dafür bräuchte es FORMAT !
Meine . . hohen Aufwendungen an - Lebenszeit ! , Geld und Ärger stellte ich
der Kanzlei Dr. Hoehn mit 15 Tsd. € in Rechnung.
Quellenhinweis: Wenn Sie Fragen oder Kommentare zu dieser Webseite haben,
. . . rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine E-Mail - ich rufe gern zurück.
Kontakt: Manfred Sündorf, Tel.: 01577 1900-280, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!