- Dr. Stephan Hoehn - der Kanzlei:  Dr. Hoehn & Dr. Curtius PartG mbB - 
     64283 Darmstadt, Tel: 06151 99588-0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

   ACHTUNG - ACHTUNG  -  NICHT- Empfehlung!

   Da ich mit  - der Arbeit und dem Verhalten -
        - des Notars Dr. Stephan Hoehn und des Notars a.D. Dr. Klaus Uebe  
          =>  nicht  einverstanden war,   
                 siehe  Seite 1
 und  siehe  Seite 2  

                 hatte ich folgende Schritte eingeleitet: 

  1.  Ich hatte bei der  Notarkammer  Frankfurt eine Beschwerde eingereicht.
  2.  Ich hatte beim  Landgericht  Darmstadt eine Entscheidung beantragt.

     Die Richter am Landgericht haben, mit Beschluß vom 13.12.2023, entschieden:

     1.  Alle Forderungen der Kanzlei Dr. Hoehn - werden abgewiesen!
     2.  Die Notarrechnung wird - in allen Punkten - für nichtig erklärt
 →   Mein Dank  -  gilt den Richtern am Landgericht für ihre korrekte Arbeit.   

 =>    Das ist eine - juristische  Klatsche 3  -  für Notar  Dr. Stephan Hoehn.    
          . .  Eine Entschuldigung? - nein  . . .  dafür bräuchte es  FORMAT !    

  Meine  . .  hohen Aufwendungen an -   Lebenszeit ! , Geld und Ärger  stellte ich
         der Kanzlei Dr. Hoehn mit 15 Tsd. € in Rechnung.              
       


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         . . .  rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine E-Mail - ich rufe gern zurück.
    Kontakt:  Manfred Sündorf,  Tel.: 01577 1900-280,  E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!