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    https://www.bnotk.de/aufgaben-und-taetigkeiten/richtlinien/richtlinienempfehlungen
    https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesnotarkammer

     FAKTUM   in den 21 Notarkammern sind cirka 6.500 Notare vertreten.

Die Mehrzahl der in den Notarkammern gelisteten Notare sind seriöse Juristen.

>>>  Aber es gibt leider auch "schwarze Schafe" unter den Notaren,
    die Gebührenmaximierung zum Schaden der Mandanten vornehmen. 
    Um höhere Notargebühren fakturieren zu können, werden Passagen in die
    Urkunden eingefügt, die mit dem Mandanten nicht abgesprochen waren. 
    Die betroffenen Mandanten fühlen sich dann . . . zu Recht - betrogen.

     
     So einfach
ließe sich das - im Sinne der ehrlichen Notare - abstellen:

    Eine drindende Bitte  - - - an die Bundesnotarkammer  --- 
         
      Im Geschäftsleben ist es  >>> selbstverständlich,
      dass bevor ein Auftrag erteilt wird, - ein Angebot - eingeholt wird.
      Die Angabe aller Notarkosten vor einer Beurkundung sollte - verpflichtend - sein.

Die Bundesnotarkammer möge die Richtlinen-Empfehlungen für Notare wie folgt ergänzen.                                  
         
  
          ||  (*Vor Beurkundung sind dem Mandanten die Beurkundungskosten exakt mitzuteilen.
          ||  Die Überschriften der Urkunden sollen den Beurkundungsinhalt wiedergeben.


So einfach .   . . . und die 21 deutschen Notarkammern würden es sicherlich begrüßen:
      >>>  Bitte unterstützen Sie  diesen Vorschlag, durch eine E-Mail an die Bundesnotarkammer. 
      Sie können dafür das >>>  Kontakt-Formular  auf der deren Internetseite verwenden.
      Den  || Text (*) können Sie direkt übenehmen - einfach kopieren. 


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         (*) Manfred Sündorf, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!