Je nach Streitwert sind folgende Gerichte zuständig.
Bis 5.000,- € ist das Amtsgericht zuständig. keine Anwaltspflicht
Über 5.000,- € ist das Landgericht zuständig. Anwaltspflicht
Mein spezieller Fall:
Meine . . . hohen Aufwendungen an - Lebenszeit, Geld und Ärger - stellte ich
mit 15 Tsd. EURO der Kanzlei Dr. Stephan Hoehn in Rechnung
und weitere 1.398 EURO für Aufwand + Handling + Zinsen.
Der Betrag ist als Spende für die Darmstädter Tafel ↑ vorgesehen.
Anstehende - dritte - Güteverhandlung:
>> Freitag, 21. August 2026 Landgericht Darmstadt 11:30, Mathildenplatz 13.
Die Verhandlung führt der - noch junge ! - Richter Herr Felix Lange (*)
(*) Er scheint in seiner Funktion als Richter leider häufig ↑ überfordert .
Trotz ♦ fünfmaliger ♦ Aufforderung, den Notar a.D. Dr. Klaus Uebe als
wichtigen ! Zeugen zu laden, antwortete Herr Felix Lange bislang nicht !
→ Das ist eine eklatante Missachtung der ZPO ↑
Die Verhandlung ist öffentlich. Ein Besuch lohnt sich
Ein kleiner Joke zum Schluss:
Herr Felix Lange, gab mir beim letzen Gütetermin den wohlgemeinten Ratschlag:
"Ich solle doch lieber das Leben genießen, es gäbe doch noch schöne Dinge."
Der - altersweise Entrepreneur - gibt dem jungen Richter jetzt folgenden Ratschlag:
" Junge komm mal in die Puschen" - dann kannst du das Leben geniessen,
es gibt doch noch schöne Dinge . . . außerhalb der Juristerei.
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Kontakt: Manfred Sündorf, Tel.: 01577 1900 280, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

