Je nach Streitwert sind folgende Gerichte zuständig.
Bis 10.000,- € ist das Amtsgericht zuständig. keine Anwaltspflicht
Über 10.000,- € ist das Landgericht zuständig. Anwaltspflicht
ACHTUNG - „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“
Meine . . . hohen Aufwendungen an - Lebenszeit, Geld und Ärger - stellte ich
mit 15 Tsd. EURO der Kanzlei Dr. Stephan Hoehn in Rechnung
und weitere 1.398 EURO für Aufwand + Handling + Zinsen.
Der volle Betrag ist als Spende für die Darmstädter Tafel ↑ vorgesehen.
Mein "Justiz-Erlebnis" - Richter Felix Lange möchte den Beklagten schonen !
Die - dritte - Güteverhandlung war am Freitag, den 21. August 2026.
Die Verhandlung führte der - junge Richter - Herr Felix Lange.
Trotz ♦ fünfmaliger ♦ ! Aufforderung seitens meines Anwalts,
Notar a.D. Dr. Klaus Uebe als - wichtigen ! Zeugen - zu laden,
hatte der Richter Felix Lange den Zeugen - nicht - geladen!
| => Das war eine - eklatante - Missachtung des § 377 ZPO ↑ Auch ein Richter steht nicht über dem Gesetz !. |
Laut der Zivilprozessordnung ZPO - müssen - die von
der Klageseite benannten, - relevanten Zeugen - geladen werden.
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Die Verhandlung selbst war leider eine reine ♦ "Kasperle - Veranstaltung" , da der erschienene Beklagte, Herr Dr. Stephan Hoehn, >> rein garnichts !!! zur Sache beitragen konnte. |
Der beklagte Dr. Stephan Hoehn, hatte den nicht geladenen Zeugen,
Dr. Klaus Uebe, mit der alleinigen Bearbeitung des Falls beauftragt.
Die beschriebene Sachlage war dem Richter Felix Lange wohlbekannt.
Sein Beschluss ist für September angekündigt.
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Kontakt: Manfred Sündorf, Tel.: 01577 1900 280, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

