Je nach Streitwert sind folgende Gerichte zuständig.
Bis 5.000,- € ist das Amtsgericht zuständig. - Sie könne sich selbst vertreten.
Über 5.000,- € ist das Landgericht zuständig. - Sie benötigen einen Anwalt.

Je nach Streitwert sind folgende Gerichte zuständig.
Bis 5.000,- € ist das Amtsgericht zuständig. - Sie könne sich selbst vertreten.
Über 5.000,- € ist das Landgericht zuständig. - Sie benötigen einen Anwalt.